Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, Ihre Finanzierungsstrategie neu zu planen bzw. bewerten zu lassen? Möglicherweise lässt sich Ihre Finanzierung optimieren, weil sich im Umfeld gewisse Rahmenbedingungen verändert haben.
Wenn Laufzeiten oder Zinsbindungsfristen ablaufen, bieten sich für Kreditnehmer oft ungeahnte Möglichkeiten, die Finanzierungsstrategie neu zu denken und Zinsen frühzeitig zu sichern.
Individuelle Anschlussfinanzierungen sind unser tägliches Brot, wenn es darum geht, für unsere Partner und Kunden in ganz Bayern neue Wege und optimierte Möglichkeiten der Finanzierung oder Darlehensverlängerung aufzuzeigen.
Die richtigen Entscheidungen zu treffen ist dabei besonders wichtig, schließlich geht’s um Ihr Geld.
Es gibt drei Arten der Anschlussfinanzierung: Prolongation, Umschuldung und Forward-Darlehen. Je nach Art der Anschlussfinanzierung muss der Darlehensnehmer unterschiedliche Fristen beachten und Kosten einplanen.
- Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Anschlussfinanzierung
- Verhandeln Sie mit Ihrer Bank und holen Sie sich Vergleichsangebote ein
- Nutzen Sie am Ende der Zinsbindung höhere Rückzahlungsmöglichkeiten, um Ihre Restschuld zu reduzieren
- Passen Sie Ihre Tilgung und die zukünftige Zinsbindung an
- Legen Sie Ihre monatliche Rate fest
- Nutzen Sie wenn möglich Ihr Sonderkündigungsmöglichkeit nach 10 Jahren - §489 BGB
Bei einem Forward-Darlehen können Sie je nach Anbieter bis zu 66 Monate im Voraus die Konditionen für die Anschlussfinanzierung festschreiben. Der Darlehensnehmer sichert sich dadurch die heutigen Zinsen für die Zukunft. Dafür verlangen die Banken meist einen sogenannten Forward-Aufschlag für die Vorlaufwartezeit, bis das Darlehen in der Zukunft ausgezahlt wird. Der Forward-Aufschlag beträgt meistens 0,01 bis 0,04 Prozentpunkte je Forward-Monat.
Bei einer Prolongation bei der finanzierenden Bank, fallen keine zusätzlichen Kosten an. Anders sieht es bei einer Umschuldung aus: Diese setzt voraus, dass die im Grundbuch eingetragene Grundschuld an die neue Bank abgetreten wird. Hierfür fallen Kosten an.
Beispiel: Für eine Grundschuldabtretung mit Vollzug durch die Bank fallen bei € 300.000 Grundschuld ca. € 400 an Kosten an. Wird ein Notar hinzugezogen, sind es ca. € 700.
Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist muss sich Ihr Baufinanzierer bei Ihnen melden, um mitzuteilen, ob und zu welchen Konditionen er die Anschlussfinanzierung weiterführt.
Wir raten Ihnen jedoch sich schon weit früher mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um eine Anschlussfinanzierung bei einer günstigen Zinsentwicklung zu sichern. Unsere Empfehlung ist, schon während der letzten fünf Jahre der Zinsbindungsphase damit zu beginnen, denn ein Forward Darlehen können Sie schon oft bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Zinsbindung abschießen.